- Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Dem Veranstalter bleiben Programmänderungen
vorbehalten.
- Bei Ankunft bitten wir um Anmeldung und Abholung der Festunterlagen im Festbüro.
- Bier- und Essenszeichen sowie die Festzeichen für die angemeldete Personenzahl sind wie
bei der Anmeldung angegeben abzunehmen. Die Zeichen werden laut Bestellung vorbereitet
und in Rechnung gestellt.
- Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes, der Ordner, der Feuerwehr und der Veranstalter
sind jederzeit Folge zu leisten.
- Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie die Hinweise und Vorschriften
des Veranstalters sind auf dem gesamten Festgelände zu beachten. Die Weitergabe von
Alkohol an Minderjährige ist verboten. Im Rahmen des JuSchG kann der Sicherheitsdienst
und der Veranstalter Ausweiskontrollen durchführen.
- Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken, Biertischen, Maßkrügen oder sonstigen
Gegenständen wird der Schaden dem Verursacher bzw. dem angehörigen Verein in
Rechnung gestellt. Für Sachbeschädigungen jeglicher Art behalten wir uns rechtliche
Schritte vor.
- Für Unfälle jeglicher Art, verlorene Gegenstände, Diebstahl oder Sach- und
Personenschäden wird vom Veranstalter keine Haftung oder Schadensersatz übernommen.
- Das Parken von Fahrzeugen auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichen
Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr und nach den Regeln der StVO. Der Veranstalter
übernimmt keine Haftung für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an geparkten Fahrzeugen.
Ausgewiesene Parkverbote sind einzuhalten.
- Jeder Verein ist für seine Mitglieder und das Vereinseigentum selbst verantwortlich.
- Das Stehlen von Taferl zählt nur dann zum Brauchtum und wird geduldet, wenn die Aktion
gewaltfrei, ohne Beschädigung von fremdem Eigentum und nach dem Mittagessen erfolgt.
Die Taferl der Veranstalter dürfen nicht gestohlen werden.
- Die Marketenderinnen stellt der Veranstalter selbst. Externe Marketenderinnen sind, mit
Ausnahme der Musikkapellen, nicht vorgesehen.
- Im Rahmen des Festes werden Personen beauftragt, Foto- und Filmaufnahmen für den
Festverein zu erstellen, welche für Werbezwecke teils öffentlich verwendet werden.
- Mit der Anmeldung zum Fest wird die Festordnung vom Gastverein stellvertretend für seine
Mitglieder anerkannt.
- Das Hausrecht unterliegt dem Veranstalter. Bei Verstoß gegen die Festordnung können
Personen des Festgeländes verwiesen werden.